Die Krebsvorsorge ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Krebserkrankungen, so dass sie rechtzeitigbehandelt werden können.
Ab dem 20. Lebensjahr haben Sie einen Anspruch auf die Durchführung einer Krebsvorsorgeuntersuchung. Neben einer gynäkologischen Untersuchung wird auch ein Zellabstrich vom Gebärmutterhals vorgenommen, den sogenannten Pap-Test, um dort Zellveränderungen aufzuspüren. Neu seit Januar 2020 ist das Screening auf Gebärmutterhalskrebs für Frauen ab 35 Jahren: Sie können neben der jährlichen gynäkologischen Untersuchung alle drei Jahre einen Test auf humane Papillomviren (HPV) wahrnehmen. Dieser wird mit einem Pap-Abstrich kombiniert. Weitere Fragen diesbezüglich beantworte ich Ihnen gerne persönlich.